Verkaufs- und Lieferbedingungen der Molten Europe GmbH (Stand Januar 2024)
I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert. Sie können jedoch verbindlich werden, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Wir liefern nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vereine und Verbände gelten als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Verkauf und eine Lieferung an Verbraucher sind nicht möglich. Der Kunde bestätigt durch den Kauf, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Unsere Bedingungen gelten nur für Unternehmen sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen im Sinne der §§14, 310 I BGB.
II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde erklärt durch Bestellung, dass er die bestellte Ware verbindlich erwerben möchte. Die Bestellungen des Kunden sind für uns aber erst verbindlich, wenn und soweit sie entweder ausdrücklich durch uns angenommen wurden oder konkludent eine Lieferung erfolgt ist. Dann gelten die mit der Lieferung übersandten Unterlagen (Rechnung oder Lieferschein) als Auftragsbestätigung.
2. Für den Inhalt des Vertrages sind ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die sie ersetzenden Unterlagen aus II. 1. maßgebend.
3. Alle von uns gemachten Produktangaben, insbesondere die in unseren Angeboten, Prospekten oder Webseiten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Güteangaben sowie sonstige Produkt- kennzeichnungen, sind nur annähernde Durchschnittswerte. Bei diesen Werten handelt es sich nicht um eine bestimmte Eigenschaft oder eine bestimme garantierte Beschaffenheit der Kaufsache. Eine garantierte Eigenschaft oder bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache muss in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
4. Bestellungen können ausschließlich per E-Mail, über den B2B Webshop (shop.molten.de), postalisch sowie in Ausnahmefällen auch telefonisch oder direkt bei einem Außendienstmitarbeiter erfolgen.
III. Lieferung
1. Liefertermine, die von uns nicht ausdrücklich und schriftlich als fest bezeichnet werden, sind freibleibend. Für die Einhaltung fest vereinbarter Liefertermine genügt die Absendung der Ware am Termin des festen Liefertages. Wird ein fest vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Dabei ist zu beachten, dass es ich bei den von uns in der Auftragsbestätigung benannten Lieferterminen um Ab-Werk-Termine ab unserem Lager in Düsseldorf handelt.
2. Sollten Umstände vorliegen, die dazu führen, dass wir vorübergehend gehindert sind, eine vertraglich fest bestätigte Bestellung zu erfüllen oder auszuführen und es uns nicht möglich oder zumutbar ist, diese Umstände abzuwenden, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. In diesem Fall sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. Sind wir an der Erfüllung aus den oben genannten Umständen endgültig gehindert, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass die Teillieferungen für den Kunden objektiv wertlos sind.
4. Die Lieferung erfolgt ab Werk in Düsseldorf direkt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, mit Transport- mitteln unserer Wahl, wenn der Kunde nichts Besonderes vorschreibt. Ab 500,00 EUR (zzgl. MwSt.) Bestellwert übernehmen wir die Kosten des Versands, mit Ausnahme von besonderen Beförderungswünschen des Kunden. Wird der Beförderer durch uns beauftragt, werden wir im Falle eines Schadens, der durch den Beförderer verursacht wurde, unseren vertraglichen Anspruch gegen diesen an den Kunden abtreten.
5. Bei Verzug der Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb dieser genannten Fälle ist unsere Haftung wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 50 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich Ersatz vergeblicher Aufwendungen) auf ebenfalls insgesamt 50 % des Wertes der Lieferung, die vom Verzug betroffen ist, begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn wir wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt haben. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist in solchen Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, solange nicht auch eine Haftung der oben genannten Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Beweislast zum Nachteil des Kunden wird dadurch nicht geändert. Im Übrigen sind Ansprüche aus Verzug mit der Lieferung ausgeschlossen.
6. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Kunden über.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind durch den Kunden binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum erhält der Kunde einen Abzug von 2% Skonto. Sämtliche zusätzliche Kosten einer etwaigen Zahlung übernimmt der Kunde. Bei Nichtbezahlung der Rechnung binnen 30 Tagen ab Rechnungs- datum gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sollte nicht eine längere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden sein. In diesem Fall sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
2. Als Rechnungsempfänger ist immer der Unternehmer (Firma, Unternehmen, juristische Person, Verein, Verband, Kaufmann etc.) anzugeben. Eine natürliche Person ist nur als Rechnungsempfänger möglich, wenn es sich um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
3. Werden Umstände bekannt, die zu erheblichen Zweifeln der Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, sind wir berechtigt, Geschäfte nur noch gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt auch für bereits verbindlich
bestätigte Bestellungen. Bei Neukunden behalten wir uns ebenfalls vor, Geschäfte nur noch gegen Vorkasse durchzuführen.
4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
5. Bei Zahlung des Kunden auf Nachnahme gehen die die Nachnahmekosten zu Lasten des Kunden. Sonstige Nebenkosten der Zahlung gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden (Überweisungsgebühren etc.).
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an allen gelieferten Waren das Eigentum vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde den Preis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns sonst etwa bestehende oder später entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gezahlt bzw. ausgeglichen hat.
2. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware sind unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen durch Dritte sind unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Der Kunde tritt hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche an uns ab. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung unserer Forderung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an uns abgetreten Forderungen ermächtigt. Wir können widerrufen, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus den Geschäftsverbindungen mit uns nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Bei Widerruf hat der Kunde unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zur machen, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
6. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auch ohne jede Fristsetzung die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder erforderlichen-falls nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Verlangen wir die Ware heraus, so liegt darin nicht automatisch eine Rücktrittserklärung, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich erklärt haben.
VI. Reklamation
1. Die Lieferung gilt im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäftes als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht. Selbiges gilt auch, wenn ein Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung, nicht erkennbar war und nicht innerhalb des o. g. Zeitraumes nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingereicht wurde.
2. Die Sicherung seiner Ansprüche gegenüber Transportpersonen oder Transportversicherer und die Sicherung etwaiger Verluste oder Beschädigungen obliegen dem Kunden. Wir werden entsprechende Ansprüche gegen Transportpersonen oder Transportversicherer an den Kunden abtreten und ihn bei der Geltendmachung unterstützen.
VII. Gewährleistung
1. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.
2. Bei Mangelhaftigkeit der Ware haben wir die Wahl der Art der Nacherfüllung und sind berechtigt, zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten. Kann eine Nacherfüllung innerhalb der Frist nicht erfolgen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Liegt bei uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor und ist keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben, haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Das gleiche gilt auch, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt haben und dabei kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit oder keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorliegen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung durchgeführt wird. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriff aus § 478 BGB bleiben unberührt.
5. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Die oben genannten Regelungen zur Haftung und Verjährung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen und auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, sowie für den Fall, dass wird den Mangel arglistig verschwiegen haben.
7. Eine Änderung der Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
VIII. Haftung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder durch unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einem Garantieversprechen.
2. Liegt bei uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor und liegt keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor, haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Das gleiche gilt, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit oder keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Diese Jahresfrist gilt nicht, wenn uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder wenn eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt oder im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Regelungen über den Verjährungsbeginn, die Hemmung und den Neubeginn einer Frist bleiben unberührt.
5. Eine für uns nachteilige Änderung der Beweislast ist mit diesen Regeln nicht verbunden.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verpflichtungen ist der Ort unseres Sitzes in Düsseldorf.
2. Auf unsere Geschäftsbeziehung sowie die einzelnen Lieferungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts (IPR) soweit diese auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen, sowie unter Ausschluss sämtlicher bilateraler oder multilateraler Abkommen zum internationalen Kaufrecht insbesondere des einheitlichen UN Kaufrechts (CISG), anwendbar.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf.
4. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.
5. Wir sind berechtigt den Kunden unserseits an jedem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
X. Sonstiges
1. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit unserer Zustimmung abtreten.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen, sind die Parteien bemüht, an ihre Stelle eine solche Regelung zu setzen, die der ursprünglich beabsichtigten Regelung am nächsten kommt. Diese Bedingungen gelten ab dem 01.01.2021.
3. Für die Hereinnahme von Waren, die von uns im Wege der Kulanz zurückgenommen werden, behalten wir uns das Recht vor dem Käufer eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 0,50 EUR pro Artikel zu berechnen.